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  • Besorgung der Apostille/Superlegalisation von Dokumenten

Apostille / Superlegalisation von Dokumenten

Öffentliche Urkunden (Urkunden mit einem Stempelabdruck von slowakischen Behörden oder einer Amtsperson und mit der Unterschrift einer Amtsperson), die durch slowakische Behörden ausgestellt wurden, bedürfen für ihre Anwendung vor den Behörden eines Auslandsstaates oder vor den Behörden im Ausland eine höhere Beglaubigung (Beglaubigung der Echtheit) – eine Beglaubigung durch Apostille oder Superlegalisation.

Die Apostille ist eine höhere Stufe der Beglaubigung gegenüber den Vertragsstaaten des Haager Überreinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.

Die Superlegalisation als Beglaubigungsform gilt für Dokumente, die in solchen Staaten angewandt werden sollen, mit denen die Slowakische Republik keinen internationalen Bilateralvertrag über die Befreiung von der höheren Beglaubigung abgeschlossen hat und die das oben angeführte Übereinkommen nicht unterschrieben haben.

Falls Sie Interesse an der Besorgung der Apostille/Superlegalisation, bzw. an der Erstellung einer unverbindlichen Preiskalkulation haben, wenden Sie sich an uns über unsere Kontaktdaten.

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